19.9.07

34. Geduld bringt Rosen

Seit meinem letzten Blogbeitrag erlebte ich einen ereignisvollen, ja: turbulenten Monat.
Aber wo soll ich anfangen?
Die Leser vom Forum dieser Page haben es gelesen: Mich interessierte und interessiert immer noch fürchterlich, ob der Direktor des BSV sein bereits im Mai - mitten in der Debatte um die 5. IV Revision - in der Aargauer Zeitung angekündigtes Versprechen der Eliminierung der schikanösen Aufhebung der IV Rente im Augenblick der Erlangung eines Jobs durch IV Bezüger vielleicht doch gehalten hat. (Link: Mehr Sicherheit für arbeitende Behinderte). Auf dem Forum konnte mir niemand die Frage beantworten, FEW things gab mir aber den Ratschlag, ich sollte mich doch an den Direktor höchstpersönlich wenden und ihn danach höflich fragen. Dies wollte ich machen. Besann mich jedoch eines Besseren: zuerst wollte ich eine professionell-juristische Einschätzung der Situation anhören. Also wandte ich mich an den Rechtsdienst von Egalité Handicap. Diese Juristen wollten mir jedoch keine Auskunft geben, sondern empfahlen mir den Rechtsdienst von Integration Handicap, der meine Frage beantworten würde. Von diesem erhielt ich lediglich die Bemerkung, dass meine ursprüngliche Formulierung der Problematik falsch wäre: Dass es nicht die Ergänzungsleistungen sind, die bei der Annahme eines Jobs gekürzt oder gar gestrichen werden. Nein, es sind nicht die Ergänzungsleistungen die bachab gehen, sondern die IV Rente. Nach dieser Richtigstellung meinte die Expertin, dass ihr eine Änderung des unglücksseligen Status quo nicht bekannt wäre. Unglücksselig und meines Wissens völlig sinnlos, ja, geradezu pervers, darum, weil dadurch die meisten IV Bezüger auf die Annahme eines Jobs verzichten müssen. Und wer hierzulande nicht arbeiten kann, ist laut eidgenössischem Verfassungsrecht bekanntlich ein Invalid.
Also wollte ich unbedingt dem Tipp von FEW things Folge leisten. Nachdem ich zehn Tage vergeblich auf eine Antwort gewartet hatte, entschied ich mich das BSV brieflich zu kontaktieren. Der eingeschriebene Brief lautete folgendermassen: (Link: Anfrage an den BSV)

Auch auf diesen Brief erhielt ich erstaunlicherweise bis zum heutigen Tag - und es waren mehr als vier Wochen vergangen - keine Antwort. Doch am 7. September entdeckte ich beim Öffnen des Briefkastens einen Umschlag vom BSV. Was das wohl sein könnte? Keine Ahnung. Ich liess den Umschlag schon draussen vor dem Briefkasten öffnen. Die Überschrift des Briefes lautete: Anfrage. „Möglicherweise geht es da um eine Umfrage im Zusammenhang mit dem Assistenzprojekt, also kann ich das bestimmt später in Ruhe in der Wohnung durchlesen“ waren meine Gedanken.
In der Wohnung angelangt, begann ich den Brief aufmerksam zu lesen. Es stellte sich bald heraus, dass es keineswegs eine Umfrage war. Er stellte eine Antwort auf meine Ende Juli gestellte Anfrage dar. Oder besser gesagt: Er sollte eine solche darstellen. Hier die Antwort (Link: Antwort des BSV).
Erstaunt nahm ich den schön formulierten Brief zur Kenntnis. Ja, da hatte sich jemand wirklich Mühe gegeben…. Aha! Schön. Interessant.
Aber war sein Geschwafel tatsächlich eine Antwort auf meine Frage? Nein, keineswegs! Es war die übliche Moralpredigt, die seit Monaten von den Befürwortern der 5. IV-Revision zu hören war, dass es nötig sei, einige Behinderte zu bestrafen und andere zu beschenken usw. Enthusiastisch benannte er die angeblichen Vorzüge der kommenden IV-Revision.
Über die Phantasien der 5. IV-Revision – die wohlverstanden noch nicht in Kraft ist – zu debattieren, ist aber völlig zwecklos. Die 5. IV-Revision ist mittlerweile – leider Gottes – vom Volk gutgeheissen worden. Was ich aber gefragt hatte, war viel nahe liegender: Abstützend auf den im Brief beigelegten Artikel der Aargauer Zeitung, wollte ich wissen, wie der aktuelle Stand der Dinge wäre. Der Direktor des BSV hatte auf Anfrage der Zeitung nämlich versichert, dass die Kürzung oder Streichung der IV-Rente, infolge der Annahme eines Jobs durch einen IV-Bezüger unabhängig von der Annahme der IV-Revision und zwar demnächst geschehen soll. Wortwörtlich hatte er ja der Zeitung versichert: ‚Die Juristen im Amt seien an der Arbeit, und die Änderung könne notfalls auch bei einem Nein zur 5. IV-Revision umgesetzt werden. «Es ist uns ernst damit»’
Auch das Versprechen des Briefes scheint mir zweifelhaft. Mir schwebt eine Vermutung vor: Dass nämlich Herr Wehrli Recht hatte, dass nämlich das Versprechen lediglich ein Lockmittel für die Abstimmung war. Aber: Abwarten und Tee trinken! Die magische 5. IV-Revision soll ja auch massenweise Arbeitsplätze für arbeitslose Behinderte herzaubern: Jobs kreieren, ohne die Grundvoraussetzungen dafür zu erfüllen. Ein Ding der Unmöglichkeit! Mal schauen: Jaja, Geduld bringt Rosen! Hähä...
Oder hatte ich etwa den Artikel der Aargauer Zeitung falsch verstanden?

Doch wie komme ich auf eine solche Frage? Wie kommt es, dass der schwer behinderte G. B., meine Gestalt nämlich, sich für derart spitzfindige juristische Angelegenheiten interessiert? Die Antwort lautet folgendermassen: Noch bevor ich die genannte Frage im ZSL-Forum lancierte, hatte ich mich für eine Stelle beim Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung Behinderter (EBGB) beworben. Diese suchten nämlich ausdrücklich einen Behinderten mit einem Hochschulabschluss. Sofort fühlte ich mich angesprochen. Ohne jeden Zweifel war ich der erste, der sich für dieses Amt bewarb. Noch am gleichen Tag, wenige Stunden nachdem ich die Stellenausschreibung gesehen hatte, schickte ich eine Bewerbung und ein Curriculum Vitae. Die Bewerbungsfrist lief noch bis etwa Mitte August. Da es sich um das offizielle Gleichstellungsbüro des Bundes handelte, hatte ich doch berechtigten Grund zur Annahme der Rollstuhlgerechtigkeit des Gebäudes. Obwohl ich gehört hatte, dass dies vor Zeiten nicht der Fall war, aber mittlerweile meinte ich natürlich, dass es rollstuhlgerecht wäre; sodass sich eine Frage danach erübrigen würde. Zu meinem grossen Erstaunen wurde ich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Dies war mein allererstes Vorstellungsgespräch. Ein noch nie da gewesenes Glücksgefühl durchströmte mich. Ich sah schon das Ende meiner Invalidität (im juristischen Sinn) und das Hereinbrechen eines neuen Zeitalters.
Das Gebäude in Bern fand ich sehr schnell; es war sehr nahe beim Bundesplatz, was bedeutet dass es nur etwa zehn Minuten vom Bahnhof entfernt war. Zu meinem Leidwesen war das Büro aber keineswegs rollstuhlgerecht. Vor dem Gebäude angekommen, nahm ich einen Treppenlift wahr. Aus unschöner Erfahrung wusste ich, dass solche Geräte für Menschen wie mich unzugänglich, ja: Tabu sind. Dass solche Aufzüge auch für mich zugänglich wären, war mir gänzlich unbekannt: Ich bin nämlich kein Leichtgewicht, da ich überdurchschnittlich gross bin: mit diesem schweren Elektrorollstuhl komme ich schnell auf etwa 250-300kg. Eine eindrückliche Geschichte erlebte ich vor nicht allzu langer Zeit: Ein Treppenlift, den ich einmal unwillentlich bei der Benutzung zerstörte, wobei ich zu spät feststellte, dass ich das maximale Traggewicht bei weitem überschritten hatte. Nichts ahnend rollte ich auf den „Behindertenlift“ – eben nicht für alle Behinderte, sondern nur für einige Auserwählte – und wollte eine Treppe hochsteigen. Mitten auf dem Weg blieb der Lift plötzlich stehen. Einige vorbeilaufende Besucher des Gebäudes bestaunten mich von unten herauf, was ich wohl so lange dort oben tue… Nach geraumer Zeit, als schon eine Heerschar um mich versammelt war, kam derjenige, den ich besuchen wollte zu mir und wies freundlich lächelnd auf das Informationsschild der Herstellungsfirma des Lifts hin: Tatsächlich, dort stand mit dicken Lettern geschrieben, dass das maximale Traggewicht 150kg sei. Ich entschuldigte mich tausend Mal und versuchte mich zu rechtfertigen. Ich hätte nämlich blöderweise das Feld nicht gesehen und dass ein solcher Aufzug nur ein Fliegengewicht hochheben könne hätte ich nicht gewusst… Die einzig vernünftige Möglichkeit mich wieder runter zu bringen, wäre gewesen, die Feuerwehr anzurufen. Aber einige anwesende starke Männer erklärten sich bereit, mich runterzuhieven. Unwillig versuchte ich ihnen zu erklären, sie könnten das vergessen, womöglich würden sie ihren Rücken brechen, die Knie oder Schultern ausrenken und mit Sicherheit würden sie tagelangen schrecklichen Muskelkater bekommen. Aber meine Einwände halfen nichts. Mit Ächzen und Stöhnen trugen sie mich und den schweren Elektrorollstuhl zu Boden…
Aber kehren wir zurück zu meinem Vorstellungsgespräch in Bern: Als mich ein herbeigekommener Beamter freundlich bat, mit dem Rollstuhl auf den Lift zu fahren und bereits einen Schlüssel in den Lift gesteckt hatte, beschloss ich meine Einwände so schnell wie möglich zu vergessen und dem Portier gänzlich zu vertrauen. Vielleicht war dies ein neuer Super-Lift der plötzlich etwas mehr Gewicht hochheben kann. Vergeblich suchte ich nach dem Warnschild mit dem maximalen Traggewicht. Auf jeden Fall war ich mir sicher, dass ich keineswegs der einzige Benutzer dieses Lifts war. Ich befand mich ja schliesslich unter dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung Behinderter! Der Lift wollte und wollte sich aber nicht bewegen. Schliesslich kam der Direktor des EBGB persönlich heraus und stellte fest, dass der Lift kaputt wäre. Keine Ahnung wieso. Aber da gab es ja noch zum Glück einen Noteingang über die Tiefgarage. Durch den Hintereingang musste ich durch eine Garage rollen und durch ein Labyrinth von schmalen Gängen kam ich schliesslich zu einem engen Lift. Dann musste ich versuchen, rückwärts aus dem Lift zu kommen um in einen noch schmäleren Gang zu gelangen. Dabei muss ich irgendwo irgendetwas am Rollstuhl kaputtgemacht haben, denn von da an quiekt mir der Rollstuhl mit einem Nerven zerreissenden Piepston jede Minute. Für mich dachte ich, dass die Rollstuhlgerechtigkeit des EBGB mit Sicherheit mein erstes Projekt wäre.
Wie dem auch sei, nach diesem Kreuzweg gelangte ich schliesslich doch noch ins Büro und stellte mich nun auch mündlich vor (schriftlich hatte ich mich ja bereits vorgestellt). Das Gespräch an sich verlief für mein Empfinden verhältnismässig gut. Bei der Frage, wie es denn mit meinen Erfahrungen bei Projektdurchführungen und dem Umgang mit Behörden stehe, musste ich – ehrlich wie ich nun einmal bin – zugeben, dass sie relativ bescheiden wären. Ich vergass jedoch nicht zu betonen, dass ich sehr willig wäre, dies zu lernen. Was ich jedoch zu betonen vergass, ist der Umstand, dass ich – seit der Erfindung des Internets – ziemlich regelmässigen Kontakt mit Beamten pflege. Es ist mir dabei vor allem eins aufgefallen: Beim Umgang mit Beamten benötigt man besonders etwas: Geduld, Geduld und noch einmal Geduld, denn Staatsbeamtenmühlen mahlen nun einmal langsam, eigentlich sehr langsam, aber sicher!
Ja, ich wäre aber sehr gerne bereit dazu zu lernen, denn „Der Geist ist willig, das Fleisch ist schwach“. Ich könnte alles blitzschnell lernen! Beim Abschied wurde mir mitgeteilt, dass ich in den nächsten Tagen eine E-Mail über den Entscheid erhalten werde. Ich ging darauf mit einem sehr zuversichtlichen Gefühl nach Hause.
Nur zwei Tage nach dem Gespräch erhielt ich schon die E-Mail. Und leider war der Entscheid negativ. Der Grund für die Ablehnung war nämlich nicht die schlechte Zugänglichkeit des Gebäudes, das wahre Motiv war vollkommen anderer Natur: Sie hätten nämlich jemand anderes gefunden, der oder die über mehr Erfahrung verfüge. Ärgerlich, aber ich kann das gut verstehen! Erfahrung wäre für den Beruf sehr wichtig. Vielleicht kann mir eine Leserin oder ein Leser dieses Blogs einen Tipp geben, wo ich die für diesen und bestimmt auch für andere Jobs nötigen Erfahrungen sammeln könnte.

Erwähnen möchte ich noch, dass bei der Bewerbung für das Amt im EBGB noch eine andere Stelle ausgeschrieben war. Nämlich eine bei der Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB). Die Möglichkeit einer Kombination dieser zwei Stellen wäre geradezu mein Traumberuf gewesen, falls ich diese zwei Jobs bekommen hätte, wäre das mit Sicherheit mehr als mein Beruf geworden: Es wäre meine Berufung gewesen. Ich hätte endlich einmal Gelegenheit gehabt, den schon seit Jahren geführten Kampf auf eidgenössischer Ebene fortzuführen und besonders für meine Überzeugung einzutreten: Dass nämlich Behindertendiskriminierung nichts anderes ist als Rassismus. Aber schon kurz nach der Bewerbungsfrist wurde mir mitgeteilt, dass ich leider nicht zu den Auserwählten gehöre. Ob die FRB wohl rollstuhlgerecht ist? Keine Ahnung. Sehr wahrscheinlich aber nicht… Aber – und dessen sind wir uns ganz sicher: „Glauben macht selig“. Und bekanntlich kann ja der Glaube Berge versetzen; ob er allerdings auch Treppen abflachen und Gebäude behindertengerecht machen kann? Ich wage zu zweifeln.
Als erwähnenswert erachte ich noch Folgendes: Da der Aufzug meiner Wohnung viel zu klein ist (bzw. ich viel zu gross bin) und der Elektrorollstuhl darum ständig reparaturbedürftig ist, entschied ich mich für eine neue (wenn möglich preisgünstige) Wohnung mit einem grösseren Lift. Darum schrieb ich an die Liegenschaftsverwaltung der Stadt Zürich und wollte mich danach erkundigen. Die Antwort war ernüchternd. Ich erhielt mehrere Links, wo angeblich ab und zu eine rollstuhlgerechte Wohnung angeboten würde. Preisgünstig und dazu rollstuhlgerecht: Weit und breit keine Spur. Solche gibt es nicht, zumindest in Zürich nicht!

Und was habe ich noch von meiner persönlichen Assistenz zu erzählen?
Nun, momentan befinde ich mich in einem Engpass… sozusagen. Zahlreiche AssistentInnen haben für demnächst Ferien angegeben, haben ihre Arbeit reduziert bzw. reduzieren müssen oder haben schon vor Zeiten bei mir gekündigt. Da ich seit längerer Zeit keinen Internetzugang – der cablecom sei Klage und Undank – hatte, konnte ich mich nicht auf AssistentInnensuche begeben.
Wieder zeigt sich deutlich, was ich ständig in diesem Blog wiederhole: Bedeutend einfacher und scheinbar komfortabler wäre es, die Verantwortung für die Assistenz irgendeinem Heimleiter abzudelegieren. Und wie immer muss ich hinzufügen: Die Mühe lohnt sich, für mich jedenfalls. In einem Heim würde ich mit Sicherheit nicht mehr existieren, in einem Heim wäre ich hundertprozentig – wie zahlreiche meiner Kolleginnen und Kollegen – schon vor langer Zeit gestorben. Ja – und das ist so sicher wie das Amen in der Kirche – ich verdanke mein ganzes Dasein der persönlichen Assistenz

2 Kommentare:

Anonymous Anonym sagte...

Hoffe natürlich, dass Du dennoch bald eine Stelle findest, die Dir zusagt und Dich befriedigt!
Bald stehe ich vor dem selben Problem - Studium fertig und auf Stellensuche. Persönlich habe ich immer noch die Hoffnung (oder Illusion?), dass dabei meine Behinderung und meine auch nicht berauschende Berufserfahrung kein Hindernis sein werden, aber mal sehen...

Liebe Grüsse
Clemens

20/9/07 23:16  
Blogger Gisep sagte...

Lieber Clemens
Vielen Dank für deinen Kommentar. Ich wünsche dir auch viel Erfolg bei einer Stellensuche, und auch sonst wünsche ich dir alles Gute.

Viele Grüsse Gisep Buchli

22/9/07 00:02  

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