11.10.10

80. Zu behindert für das EBGB

In diesem Herbst bewarb ich mich auf eine Praktikumsstelle des „Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung“ in Bern – trotz des perversen Namens. Das Praktikum im Bereich Interne Kommunikation war seit dem Sommer auf dieser Homepage ausgeschrieben. Ich reagierte auf die Annonce, denn schon vor einigen Jahren hatte ich mich nach Abschluss meines Studiums auf eine feste Stelle beim EBGB beworben. Damals wurde ich abgelehnt mit der Begründung, ich hätte zu wenig praktische Erfahrung. Das Praktikum sollte mir dazu verhelfen. Ich machte mir ernsthafte Hoffnungen darauf, schliesslich hatte ich in der Zwischenzeit die verschiedensten kommunikativen Tätigkeiten ausgeübt.

Doch ich war wohl zu naiv – und zu behindert für das „Eidgenössische Büro für usw.“, denn im Absagebrief hiess es: „Leider wird es uns auch diesmal nicht möglich sein; Ihnen diese Einstiegsmöglichkeit in die Bundesverwaltung anzubieten. Die Praktika für Hochschulabsolventen werden durch Globalkredite der Bundesverwaltung finanziert. Die Verwaltungseinheiten, welche diese Kredite beanspruchen, müssen sicherstellen, dass die Kandidaten gewisse Voraussetzungen erfüllen. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass das Praktikum spätestens 1 Jahr nach dem letzten Studienabschluss angetreten wird.“ – Diese Information ist mir neu. Über Globalkredite und dergleichen stand in der Annonce kein Wort.

Für mich sind das lächerliche Ausreden. Ich meine, die gut bezahlten Beamten verweigern mir „diese Einstiegsmöglichkeit in die Bundesverwaltung“, da sie nicht an meine Zukunft – und auch nicht an jene von Behinderten allgemein – glauben. Bei meinem Vorstellungsgespräch habe ich festgestellt, dass die Räume des EBGB nicht einmal behindertengerecht sind. Ich fühle mich durch diese Behörde, die angeblich für die Gleichstellung von Behinderten eintritt, zutiefst diskriminiert. Wohin soll das führen, wenn eine solche Stelle in der Bundesverwaltung Behinderte pauschal ablehnt und dabei genau das Gegenteil behauptet? Ihr Engagement für Behinderte, das man ohnehin mit der Lupe suchen muss, wird auf diese Weise noch unglaubwürdiger. Die ganze Erfahrung mit dem EBGB hat mir wieder einmal deutlich gemacht, dass Behinderte ihre Sache lieber selbst in die Hand nehmen sollten, anstatt auf die Unterstützung irgendwelcher Bundesbeamten zu hoffen.